Heiraten in Singapur: Ratgeber & Tipps

Heiraten in Singapur

Ganz gleich ob als Expat mit einer Braut aus Singapur oder Paar auf Reisen, das Heiraten in Singapur kann eine interessante Option sein. Alle Infos zur Hochzeit in Singapur haben wir Ihnen hier im Artikel zusammengefasst.

Heirat Ausländer und Frau aus Singapur

Wer sich in Singapur in eine/n Einheimische/n verliebt, hat in der Regel keine Probleme, diese Person zu heiraten. Hierzu werden nur der Reisepass und die Geburtsurkunde benötigt. War ein Partner schon einmal verheiratet, muss außerdem die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des verblichenen Partners vorgelegt werden.

Meist ist es nicht der Staat, der hier im Wege steht, sondern möglicherweise Vorurteile der jeweiligen chinesischen/hinduistischen/malaiischen Community Familien des künftigen Ehepartners. Wer plant, später mit dem/der ausländischen Partner/in in Deutschland zu leben, muss die singapurischen Dokumente in Deutschland registrieren lassen. Auskunft dazu erteilt die Deutsche Botschaft in Singapur.

Die Eheschließung hat keinen Einfluss auf die Staatsbürgerschaft und führt auch nicht automatisch zu einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung. Als Ehepartner eines singapurischen Staatsbürgers oder eines Permanent Resident kann ein Antrag auf Permanent Resident Status gestellt werden. Ein Antrag auf singapurische Staatsbürgerschaft kann nach zwei Jahren Inhaberschaft eines Permanent Resident Status und nach zweijähriger Ehe mit einem singapurischen Staatsbürger gestellt werden.

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Heiraten in Singapur: Ausländisches Paar

Grundsätzlich können sich auch Ausländer in Singapur trauen lassen. Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Eheschließung müssen jedoch aus Ausländer erfüllen. Die Verlobten müssen volljährig sein, was in Singapur erst mit 21 Jahren eintritt. Ein Ausschlussgrund besteht, falls einer der Verlobten bereits verheiratet ist. Wenn die vorherige Ehe durch Scheidung oder Todesfall beendet wurde, muss dies durch ein entsprechendes Scheidungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Die Dokumente müssen auf Englisch vorliegen, im Zweifel also übersetzt und beglaubigt werden.

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Zunächst muss ein Ehefähigkeitszeugnis eingeholt werden. Dies wird in Deutschland zum Beispiel vom zuständigen Standesamt der bzw. des Verlobten ausgestellt. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort beziehungsweise dem letzten deutschen Wohnsitz. Außerdem muss einer der Verlobten vor der Eheschließung die Bestellung eines Aufgebots vornehmen. Ist einer der Verlobten kein singapurischer Staatsangehöriger oder Permanent Resident, muss sie bzw. er sich für einen Zeitraum von 15 Tagen in Singapur aufgehalten haben, um das Aufgebot bestellen zu können. Die Frist des Aufgebots beträgt mindestens 21 Tage. Zudem müssen für die Eheschließung die Reisepässe und die gegebenenfalls ins Englische übersetzten Geburtsurkunden vorgelegt werden. Für eine wirksame Eheschließung werden neben dem Standesbeamten in Singapur noch zwei Zeugen benötigt, diese können beliebige Personen sein.

Die in Singapur erfolgte Eheschließung wird in Deutschland anerkannt. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Schweiz und Österreich. In Deutschland besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurkundung der in Singapur geschlossenen Ehe gegenüber dem zuständigen deutschen Standesamt im Eheregister zu stellen.

Die oben beschriebenen Regeln gelten natürlich auch, wenn ein deutscher Staatsbürger in Singapur eine Staatsbürgerin aus anderen südostasiatischen Ländern heiraten möchte. Gerade dort, wo die einheimische Bürokratie einem hochzeitswilligen Paar viele Steine in den Weg legt, entscheiden sich viele für den Umweg über ein liberales Land mit einfacherem Prozedere.

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